(erschienen 26. Oktober)
Seit einigen Jahren durchzieht das Thema Gleichberechtigung die Politik. Alles kann, nichts muss. Es ist eine Fundgrube an Skurrilitäten und Abgründen.
Ich hatte es gar nicht mitbekommen. Seit Ende August gibt es ein neues Gesetz, welches vorsieht, dass ich meinen Vornamen und mein Geschlecht einmal im Jahr ändern kann. Es reicht der Gang zum Standesamt und die Entscheidung, ein Mann mit Namen Marcel, Igor oder Joachim sein zu wollen.
Eine Umwandlung der biologischen Merkmale gehört nicht zu den Voraussetzungen der Änderung im Personalausweis. Die Kosten sind dementsprechend gering für alle Beteiligten.
Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten. Bin ich erstmal als Mann registriert, ist es mir nicht verboten die Männer-Toilette aufzusuchen. Das gilt natürlich auch umgekehrt für Männer, die sich als Frau registrieren lassen.
Wundern Sie sich also nicht, wenn es in öffentlichen Umkleiden und Toiletten in Zukunft bunter zugeht. Und verkneifen Sie sich die Bemerkung, dass sich die Person in der Tür geirrt hat. Fragen Sie lieber erst nach dem Vornamen.
Ach so, noch eine wichtige Information: Das Gesetz richtet sich an trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen. Für jeden cis-Menschen (cis heißt, ich fühle mich mit meinem angeborenen Geschlecht im richtigen Körper) bleibt alles beim Alten. Ich werde also wahrscheinlich nie Joachim, Igor oder Marcel heißen.
Damit die „Normalos“ nicht leer ausgehen, schlugen die Grünen kürzlich vor, die Verschmelzung von Nachnamen bei Ehepartnern zu erlauben. Statt Doppelnamen würde aus Schmidt und Meier dann Meidt oder Schmeyer werden. In Großbritannien ist diese Regelung bereits Praxis. Der Entwurf wurde, soweit ich weiß, vorerst auf Eis gelegt.